Künstler-Rahmenvereinbarung

Grundsätzlich besteht zwischen den Künstlern, die für das BLUE MOON Künstlerteam tätig werden, ein Rahmenvertrag. Sollte dieser nicht in schriftlicher Form existieren, so wurde er mit der Bestätigung der Auftrittsübernahme abgeschlossen. Die vereinbarten Regelungen sind hier nochmal expliziert aufgeführt:

Mit der Rahmenvereinbarung, die automatisch bei einer Auftrittsübername durch den Künstler zwischen diesem und dem BLUE MOON Künstlerteam (S t e f a n  R o s m i a r e k) geschlossen wird und besteht, wird der jeweilige Künstler im Außerverhältnis ein Mitglied des BLUE MOON Künstlerteams. Alle Künstler des BLUE MOON Künstlerteams, das keine (!) Agentur ist, arbeiten selbständig „auf eigene Rechnung“, auch wenn manchmal der Rechnungsadressat aus formalen Gründen das BLUE MOON Künstlerteam mit seiner Büroanschrift ist. Evtl. anfallenden Steuern und Gebühren, insbesondere für GEMA, GVL oder KSK (Künstlersozialkasse), werden deshalb grundsätzlich immer vom Auftraggeber getragen, nie von Blue Moon. Blue Moon kann bei Nichtabführung dieser Steuern und Gebühren nicht haftbar gemacht werden.

Es gelten stets die aktuellen AGBs des BLUE MOON Künstlerteams (http://www.kuenstlerteam.com/AGBs.htm), da mit diesen i.d.R. bereits eine parallele Vereinbarung mit dem Auftraggeber besteht.

Procedere für Engagements:

  1. Nach Erhalt eines Kundenkontaktes für eine Veranstaltung (i.d.R. per eMail) hat der Künstler diese schriftlich (per eMail) zu bestätigen. Geschieht dies nicht, muss Blue Moon davon ausgehen, dass die Informationen beim Künstler nicht angekommen sind oder dieser den Auftritt nicht wahrnehmen möchte bzw. kann, und einen anderen Künstler engagieren.
  2. 6-8 Tage vor dem stattfindenden Auftritt kontaktiert (falls nich anders vereinbart) der Künstler den vom BLUE MOON Künstlerteam angegebenen Ansprechpartner mit unterdrückter Telefonnummer (!), um bei ihm den Auftritt nochmals fernmündlich rückzubestätigen und alle relevanten Auftrittsdetails durchzugehen. sollten sich aus diesem Gespräch Änderungen im Hinblick auf den Auftritt und deren Durchführung ergeben, muss der Künstler umgehend BLUE MOON darüber in Kenntnis setzen. Die Kosten für das Telefonat trägt der Künstler.
  3. Nach dem Auftritt gibt der Künstler BLUE MOON unverzüglich (!) eine Rückmeldung bzgl. des Auftritts und dessen Verlauf (telefonisch, per SMS, WhatsApp oder eMail). Sollte es Unregelmäßigkeiten beim Auftritt (gleich welcher Art) gegeben haben, muss der Künstler unverzüglich das BLUE MOON Künstlerteam kontaktieren, um diese detailliert zu erläutern.

Schadenersatzansprüche vom Auftraggeber sind grundsätzlich durch die Blue Moon AGBs ausgeschlossen. Sollten solche jedoch – egal aus welchem Grund – geltend gemacht werden, haftet stets der Künstler (nicht BLUE MOON) für sein Verschulden.

Die jeweilige Gage ist von Blue Moon nach Ablauf der Veranstaltung (nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung mit der jeweiligen von Blue Moon angegebenen Bearbeitungsnummer, falls vorhanden) binnen 1-4 Wochen auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Künstlers zu überweisen, wenn dieser die Gage nicht selbst mit dem Auftraggeber abgerechnet hat oder eine anderweitige Vereinbarung besteht.

Sollte der Auftritt von mindestens 2 Künstlern durchgeführt werden, wird von Blue Moon ein „Teamleiter“ benannt, der während des Auftritts uneingeschränkte Weisungsbefugnis hat. Diskussionen über Inhalte Organisation, etc. sind – insbesondere in Anwesenheit des Kunden – nicht erwünscht. Unstimmigkeiten sollten nach dem Engagement deshalb an Blue Moon berichtet werden.

Der Künstler hat das Recht, den Auftritt (in Absprache und nach Rückbestätigung mit/von Blue Moon) von einem gleichwertigen Ersatz durchführen zu lassen, für den diese Vereinbarung ebenfalls bindend ist. Für die Einhaltung der Vereinbarung hat (auch im Fall der Weitergabe des Engagements) stets der Künstler Sorge zu tragen.

Der Anspruch von Blue Moon auf einen Teil der Gage wird durch wirksamen Abschluss einer Auftragsbestätigung (meist per eMail oder mündlich) zwischen Blue Moon und dem Künstler fällig. Er erlischt nicht dadurch, dass die Vereinbarung auf Veranlassung des Künstlers oder seines Vertreters verändert oder durch sein Verschulden aufgelöst oder nicht erfüllt wird. Sollte das Engagement durch den Auftraggeber storniert werden, kann Blue Moon unter Vorlage der Stornierung auch die Vereinbarung mit dem Künstler auflösen.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Künstler der jeweilige Auftritt durch Blue Moon (Peter Rossi, Stefan Rosmiarek bzw. der Fa. BLUE MOON Künstlerteam) generiert worden ist. Der Künstler verpflichtet sich deshalb, bei diesen Veranstaltungen

  1. nicht auf andere Veranstalter, sondern bei Anfragen lediglich auf Blue Moon hinzuweisen,
  2. keinerlei Werbematerial, welches die Kontaktadresse(n) des Künstlers oder anderer enthält, an etwaige Interessenten auszuhändigen, sondern ausschließlich auf Blue Moon hinweisendes Material weiterzugeben,
  3. Werbematerial des BLUE MOON Künstlerteams auszulegen bzw. zu verteilen,
  4. unter Umgehung von Blue Moon keine Folgeengagements – sei es mit dem örtlichen Veranstalter oder dritten Interessenten – anzunehmen und/oder seine künstlerischen Darbietungen (durch sich selbst oder eine dritte Person) anzubieten,
  5. den Kunden innerhalb der nächsten 10 Jahre zu kontaktieren. (Sollte – egal aus welchen Gründen – die trotzdem geschehen, hat Blue Moon mindestens den Anspruch auf eine evtl. vereinbarte Provision. Sollte diese nicht bestehen, hat Blue Moon Anspruch auf die gesamte vom Künstler vereinbarte Gage und einen Schadenersatzanspruch i.H. von € 5.000.)

Die Rahmenvereinbarung gilt ebenfalls für die Zeit vor oder nach der Veranstaltung. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung erwirkt der Künstler eine an Blue Moon zu zahlende Vertrags­strafe mindestens in Höhe der jeweils vereinbarten Gage. Weitergehende Ansprüche behält sich Blue Moon – unter Anrechnung der Strafzahlung als Mindestbetrag des Schadens – ausdrücklich vor. Blue Moon weist – womit sich der Künstler hiermit ausdrücklich einverstanden erklärt – darauf hin, dass er die Einhaltung der vorgenannten Verpflichtungen stichprobenartig durch Testpersonen kontrollieren lassen wird.

Sollte der Auftritt seitens des Auftraggebers abgesagt werden, hat Blue Moon ebenfalls das Recht, diese Stornierung ohne Kostenübernahme an den Künstler weiterzugeben.

Der Künstler verpflichtet sich weiter, innerhalb von 10 Jahren nach Absolvierung des o.g. Auftritts von sich aus oder durch Dritte keinerlei geschäftlichen Kontakt mit dem Kunden von Blue Moon aufzunehmen, um etwa – unter Umgehung von Blue Moon – einen Folgeauftrag des Kunden zu erhalten. Für jeden von ihm zu vertretenden Verstoß gegen diese Vereinbarung zahlt der Künstler eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 (in Worten: fünftausend) an Blue Moon. Weitergehende Ansprüche behält sich Blue Moon – unter Anrechnung der verwirkten Strafe als Mindestbetrag des Schadens – ausdrücklich vor. Dies gilt auch, wenn ein Künstler durch eine dritte Person diesen Kontakt aufnimmt oder die Kontaktaufnahme seitens des Kunden erfolgt.

Dem Künstler sind die AGBs, die kurzfristig geändert oder erweitert werden können, bekannt. Sie müssen vor der Übernahme eines jeweiligen Auftritts stets vom Künstler im Internet unter http://www.kuenstlerteam.com/AGBs.htm eingesehen werden.

 

Der Künstler hat ausserdem die folgenden Punkte unbedingt zu beachten und zu berücksichtigen:

– Der Künstler sollte den Auftraggeber – wenn nichts anderes vereinbart ist – 6-8 Tage vor dem Termin anrufen, um evtl. Detailfragen zu klären oder dem Kunden einfach nur das Gefühl zu geben, dass man ihn nicht vergessen hat. In diesem Gespräch sollten auch noch einmal kurz alle Eckpunkte des Auftrittes (Datum, Beginn, Ort, etc.) abgeglichen werden.

– Der Künstler sollte bedenken, dass er während des Engagements ein Teil des BLUE MOON Künstlerteams ist, und entsprechend handeln bzw. kommunizieren.

– Vor, während oder nach dem Auftritt darf nicht geraucht werden, wenn der Auftraggeber oder ein Gast dies mitbekommt. Es muss außerdem darauf geachtet werden, dass weder Kleidung, noch Atem, etc. beim Kontakt zum Kunden (Gast, etc.) nach Nikotin riecht.

Das Äußere (Hygiene, wie Schweißgeruch, Kleidung, etc.) muss AUCH vor und nach dem Auftritt beim Kontakt gegenüber dem Kunden (Gast) akzeptabel sein. Der Künstler darf auf keinen Fall alkoholisiert sein!

– Sollte es sich um einen Auftritt handeln, bei dem mehr als 1 Künstler auftreten, hat einer – von Blue Moon benannter – Künstler die Teamleitung. Dieser ist das Sprachrohr gegenüber dem Auftraggeber und mir verantwortlich. (Sollte ein anderer Künstler mit den Entscheidungen des Teamleiters nicht einverstanden sein, bitte ich NACH dem Auftritt unbedingt um Rückmeldung. Während des Auftritts sollten jedoch die jeweiligen Entscheidungen des Teamleiters akzeptiert werden, soweit sie nicht sittenwidrig, offensichtlich geschäftsschädigend, etc. sind.)

– Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Fahrer gedacht, der damit Benzin und sonstige kosten für sein Fahrzeug begleichen kann. Wenn er sich für ein anderes Verkehrsmittel entscheidet, so ist das seine eigene Entscheidung und verändert nicht die angebotene Pauschale. Sollte es sich um einen Auftritt handeln, bei dem mehr als ein Künstler zu transportieren sind, so obliegt die Entscheidung, wer die Fahrt übernimmt, mit welchem Transportmittel diese erfolgt oder ob die Fahrtkosten evtl. aufgeteilt werden, dem Teamleiter. Um die folgenden Künstlerrechnungen nachvollziehbar zu machen, muss der Teamleiter Blue Moon jedoch entsprechend informieren.

– Egal wie der Auftritt gelaufen ist: Der Künstler muss dem Kunden zum Schluss ein positives Feedback „aus seiner Sicht“ geben. Das ist das Letzte, was dieser an Information abspeichern wird (selbst wenn es nicht der beste Auftritt war, sollte immer Folgendes bedacht werden: der Kunde weiß dies nicht und fand die Performance vielleicht gar nicht so schlecht oder sogar sehr gut … jede Gesellschaft ist anders).  Das ist psychologisches Marketing.

– Sollte es zu einer Überstunde kommen, muss der Künstler (Teamleiter) sich diese unbedingt quittieren lassen (und wenn es nur auf einem Briefumschlag oder Bierdeckel ist).

– Nach dem Auftritt muss unbedingt Werbung des BLUE MOON Künstlerteams ausgelegt werden! Ausnahme: Blue Moon teil dem Künstler vorab ausdrücklich mit, dass dies nicht geschehen darf (z.B., weil der Auftraggeber eine Agentur ist, etc.). Sollte der Künstler kein Werbematerial (mehr) haben, muss dies Blue Moon im Vorfeld mitgeteilt werden, damit die Werbemittel an den Künstler versendet werden können!!!

– Sollte die Auftritt in einem Gastro-Betrieb stattfinden, sollte vom Künstler Blue Moon eine Visitenkarte mit Ansprechpartner mitgebracht werden. Auch für diesen Kontakt ist Eigenwerbung nicht zulässig (siehe oben).

– Nach dem Auftritt benötigt Blue Moon IMMER unverzüglich eine kurze Rückmeldung, wie der Auftritt gelaufen ist (per SMS, WhatsApp, Anruf oder eMail).