Darstellende Künstler

Darstellende Kunst

Die Darstellende Kunst ist eine der grundlegenden Gattungen der Kunst. Der Begriff, wird zugleich als Überbegriff für Formen der Kunst benutzt, deren Werke auf vergänglichen Darbietungen (in der Regel in Anwesenheit eines Publikums) bzw. Darstellungenberuhen. Aufgrund dieses vergänglichen Charakters dieser Kunstformen spricht man auch von ephemeren Künsten (dt. Fremdwort ephemer (flüchtig, vergänglich) von altgr. ἐφήμερος ephēmeros, ‚nur einen Tag lang dauernd‘, ,vergänglich‘).

Begriff

Die Zuordnung einzelner Kunstformen zur ephemeren Kunst bleibt auch in der Gegenwart bestehen – ungeachtet der Tatsache, dass sich die meisten Werke der darstellenden Kunstgattungen heute konservieren, also aufzeichnen und somit verewigen lassen. Ihr Wesen liegt in der Orientierung am Prozesshaften im Gegensatz zur Orientierung am Werk im Sinne eines materiell greifbaren Kunstwerks. Im Unterschied zu den bildenden Künsten spricht man bezüglich der Ausübung der darstellenden Künsten meist weniger von einem „Schaffen“, sondern von „Inszenierung“. Derjenige, der ein Werk inszeniert, das heißt „in Szene setzt“ und somit die „Regie“ über die Darstellung führt, wird auch Regisseur genannt.

Formen und Unterformen

Zu den darstellenden Künsten gehören unter anderem die zu den „schönen Künsten“ gerechneten klassischen Formen sowie zahlreiche moderne Ausdrucksformen und Genres, die sich im Grenzgebiet zu anderen Darbietungsformen befinden oder sich mit diesen überschneiden. Zu den Formen der darstellenden Kunst zählen insbesondere

  • das Theater,
  • der Tanz,
  • die Medienkunst und
  • die Konzeptkunst

mit ihren jeweiligen Unterformen, wobei die meisten Unterformen sowohl in Reinform vorkommen können, als auch in Mischformen bzw. bereits per se Mischformen sind.

Theater

  • Klassisches Theater:
    • Sprechtheater/Schauspiel:
      • mit zahlreichen Unterformen (z. B. Komödie, Krimi, Melodram)
    • Musiktheater: insbesondere
      • Oper
      • Operette
      • Musical und
      • Singspiel
    • Bühnentanz, vgl. Tanz
  • Kleinkunst:
    • Chanson
    • Comedy
    • Erzählkunst
    • Figurentheater, z. B.:
      • Marionettentheater
      • Objekttheater
    • Kabarett
    • Pantomime
    • Rezitation (Lesung)
    • Schwarzes Theater
    • Stegreiftheater
    • Varieté, Zirkus, Artistik, z. B.:
      • Jonglage
      • Zauberkunst

Tanz

Insbesondere

  • Bühnentanz
    • (Klassisches) Ballett
    • Modern Dance bzw. Zeitgenössischer Tanz
  • Eurythmie

Medienkunst

  • Filmkunst
    • insbesondere der Gattung Spielfilm (inkl. Animations- und Avantgardefilmen)
      • mit zahlreichen Genres (z. B. Western, Komödie, Krimis, Horrorfilm)
  • Videokunst
  • Klangkunst
    • neben den drei (Unter-)Formen der Klangkunst (Klangskulptur, Klanginstallation und Klangperformance)
    • die ephemeren Anteile der Musik, etwa im Konzert sowie
    • (in Teilen) die Kunst im Hörfunk, z. B. im Rahmen von
      • Hörspielen oder
      • Features
  • Digitale Kunst/Computerkunst, z. B.:
    • Internetkunst
    • Digitale Poesie
    • Holografiekunst
    • Interaktive Installationen
    • Aspekte einiger Computerspiele

Konzeptkunst

  • Aktionskunst
    • Happening
    • Fluxus
    • Performance
  • Objektkunst

Zauberer "Magic Rossi" (Köln) - Kinderzauberei für jeden Anlass

KünstlerIN

„Künstlerin” ist im alltäglichen Sprachgebrauch, unterstützt durch Forderungen der feministischen Linguistik, eine selbstverständliche Berufsbezeichnung und wird in staatlich bestimmten Zusammenhängen gleichgestellt zu „Künstler” verwendet, so in Deutschland, oder oben zitiertemösterreichischen Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz. In diesem Fall ist geschlechtergerechte Sprache zu Alltagskultur geworden. Damit soll der Anteil der Leistungen von Frauen in der Kunst sichtbarer, ihre verdrängte Geschichte in der Kunst bewusster, und die beruflich teils andere Situation von Künstlerinnen leichter darstellbar werden. Dagegen sind Formulierungen wie „weiblicher Künstler“ die Ausnahme.

Wir können nur sagen, dass unsere weiblichen Kollegen genauso gut sind wie unsere männlichen!

Das heutige Berufsbild eines Künstlers

Die Abgrenzung künstlerischer Tätigkeit zu Handwerk und Kunsthandwerk ist fließend. Dabei kann der Grad der Originalität einer künstlerischen Idee, eines Entwurfs, einer Ausführung oder einer Darstellung entscheidend sein. Ebenso ist die Grenze zur „nutzbringenden“ Technik nicht immer eindeutig feststellbar.

Abgesehen vom reinen freischaffenden Künstler sind Auftraggeber für künstlerische Arbeit neben Privatleuten oft staatliche Stellen, Kirchen, Firmen oder Mäzene, zum Teil über Förderpreise und Stipendien. Daneben kann der Künstler auch fest beschäftigt sein (Regisseure des Schauspiels, Berufsmusiker, historisch auch der Hofmaler).

Auftraggeber, die Kunstfreiheit nicht achten, fordern oft, dass Künstler religiöse oder politische Vorgaben erfüllen und ikonologische und modische Eingriffe hinnehmen sollen.

 

Gesetzliche Definition in Deutschland

Das Künstlersozialversicherungsgesetz in Deutschland bestimmt:

„Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.“

– § 2 Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

Das Gesetz orientiert sich an typischen Berufsbildern: Ein Grafik-Designer oder Musiker gilt als Künstler, ein Möbeltischler als Handwerker. Die deutsche Künstlersozialkasse nennt vier Berufssparten, die ihre Leistungen erhalten: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik und Wort.Visuelle Kommunikation und Design werden zur bildenden Kunst gezählt. Schriftsteller mit oder ohne Kunstanspruch sind im Bereich Wort publizistisch Tätige. Der Umsatzsteuersatz für Künstler und Freischaffende beträgt in Deutschland 7 %. Für kommerzielle Veranstaltungen jedoch 19 %.

 

Gesetzliche Definition in Österreich

Den Begriff definiert das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz:

„Künstlerin/Künstler im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, wer in den Bereichen der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst auf Grund ihrer/seiner künstlerischen Befähigung im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der Kunst schafft.“

– § 2 (1) Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz

Die Rechtssetzung fasst den Begriff durch die Formulierung „zeitgenössischen Ausformungen“ offen auf und ist insgesamt sehr werkorientiert:

Künstler ist, wer kunstschaffend ist.

Eine künstlerische Tätigkeit ist – nach der steuerlichen Rechtsprechung – „immer dann gegeben, wenn eine persönlich eigenschöpferische Tätigkeit in einem umfassenden Kunstfach aufgrund künstlerischer Begabung entfaltet wird.“ Der Begriff eigenschöpferisch wird bei Musikern,Dirigenten, Schauspielern und Regisseuren auch auf reproduzierende Tätigkeiten als künstlerisch ausgedehnt. Weiters ergänzt aber der Abs. 2 Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz:

„Wer eine künstlerische Hochschulausbildung erfolgreich absolviert hat, weist jedenfalls die künstlerische Befähigung für die Ausübung der von der Hochschulausbildung umfassten künstlerischen Tätigkeiten auf.“

Damit fallen auch beruflich als Künstler einschlägig ausgebildete unter den Begriff künstlerische Tätigkeit, was im Besonderen die Lehrtätigkeit mitumfasst.

Einkommenssteuerrechtlich kann ein Künstler sowohl im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Arbeitnehmer) tätig sein als auch selbständig, und rechnet dann im Allgemeinen auf Werkvertragsbasis ab. Umsatzsteuerrechtlich ist der Begriff dahingehend relevant, dass freischaffende Künstler in Österreich nur 10 % Umsatzsteuersatz verrechnen.

Künstler (im Allgemeinen)

Als Künstler werden heute meist die in der Bildenden Kunst, der Angewandten Kunst, der Darstellenden Kunst sowie der Literatur und der Musik kreativ tätigen Menschen bezeichnet, die Kunstwerke schaffen.

Im Kontext der deutschen Geistesgeschichte ist dagegen das Künstlertum nicht nur lapidar ein Beruf, sondern eine menschliche Daseinsform. Für Goethe und Schiller war der Künstler der Inbegriff eines gebildeten Menschen. Diese philosophische Auffassung zieht sich als roter Faden von der Klassik über Wilhelm von Humboldt, zu Thomas Mann und vielen weiteren. Die allgemein–gesellschaftliche Reduzierung des umfassenden Begriffs des Künstlers als kreatives, gebildetes Individuum der Lebenskunst zur alleinigen Berufsbezeichnung fand erst im letzten Jahrhundert statt.

Erfahrene Profi-KünstlerErfahrene Profi-Künstler

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Das “BLUE MOON Künstlerteam” besteht aus einer sorgfältig ausgewählten und äußerst zuverlässigen Gruppe von ausgezeichneten und erfahrenen Künstlern, zum Teil bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen.

Professionelle BeratungProfessionelle Beratung

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Peter Rossi leitet nicht nur das Künstlerteam seit über 25 Jahren. Er ist auch selbst Künstler (Musiker, Comedian, Zauberer, etc.) und arbeitet als solcher schon bereits seit über 25 Jahren professionell. In dieser Zeit hat er (fast) jede Art von Veranstaltung und Event miterlebt und gibt Ihnen gerne seine Erfahrungen weiter.

ZuverlässigkeitZuverlässigkeit

Zuverlässigkeit

Über 25 Jahre, in denen das Künstlerteam erfolgreich arbeitet, sprechen für sich. Außerdem versteht sich der Teamleiter "Peter Rossi" als diplomierter Kaufmann vor allem als Dienstleister und versucht, Ihnen die besten Shows und Künstler für möglichst günstige Preise anzubieten.

Hochwertiges OutfitHochwertiges Outfit

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Es gibt immer nur einen 1. Eindruck. Und dieser ist beim Einsatz der Künstler stets visuell. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl das Outfit, als auch das Erscheinungsbild etwas besonderes ist. Unsere Kollegen treten stets mit Kostümen auf, die in einem perfekten Zustand (der Show entsprechend) und etwas ganz besonderes sind (z.B. haben wir als Weihnachtsmänner nur handgeschneiderte Kostüme).

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